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Innovative Warzentherapie mit Infrarotbestrahlung

Beinahe jeder Mensch leidet ein- oder mehrmals in seinem Leben unter Warzen. Die kleinen Plagegeister werden durch Viren verursacht, die vor allem bei empfindlicher Haut oder einem generell geschwächten Immunsystem ein leichtes Spiel haben. Auch wenn es sich in der Regel
um keine gefährliche Erkrankung handelt, sind Warzen dennoch ein lästiges und besonders im Sommer nicht selten auch ein kosmetisches Problem. Die Behandlung mittels Tinkturen oder Vereisung erfordert leider oftmals große Geduld. Darüber hinaus treten die Warzen in vielen
Fällen trotz korrekter Anwendung der Therapeutika und manchmal sogar nach operativer Entfernung wiederholt auf. Doch nun haben Dermatologen der Jenaer Universitäts-Hautklinik um Professor Dr. Peter Elsner ein vielversprechendes und schmerzloses Verfahren entwickelt: die Behandlung von Warzen mit Hilfe von wassergefiltertem Infrarotlicht (WIRA). WIRA dringt tief in das Gewebe bis an die "Wurzel" der Warze ein, ohne die Hautoberfläche zu überhitzen. Durch die Bestrahlung wird das lokale Gewebe stärker durchblutet und die körpereigenen Abwehrkräfte an der betreffenden Stelle gestärkt. Nach nur drei Bestrahlungen können die Warzenflächen so um 80 Prozent verringert werden, stellten die Mediziner im Rahmen in einer Studie fest. Nebenwirkungen wie Entzündungen oder Narbenbildung traten dabei bislang nicht auf. Die Patienten berichteten
lediglich von einem angenehmen, warmen Gefühl während der Bestrahlung.

Die Behandlung mit WIRA ist besonders für Patienten mit großflächigerem Warzenbefall sowie für Kinder, die im Allgemeinen am häufigsten von Warzen betroffen sind, gut geeignet. Die Dauer der Behandlung ist dabei stets abhängig von der Ausdehnung des Warzenbefalls und der
Tiefe der einzelnen Warzen. Auch bei Patienten, die auf herkömmliche Therapieverfahren nicht gut ansprachen, konnten mit WIRA gute und langfristige Erfolge erzielt werden. Leider wird WIRA noch nicht von allen Hautärzten angeboten. Zudem werden die Kosten der Therapie bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Private Krankenkassen hingegen übernehmen die Aufwendungen für die Behandlung.

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